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Energieausweis nach GEG: Bedarf oder Verbrauch?

Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht, welche Daten werden benötigt und wie vermeiden Sie Ablehnungen im DENA-Register?

22. November 2025
6 Min. Lesezeit
📰

Energieausweis nach GEG

Der Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf, Vermietung oder größeren Umbauten. Es gibt zwei Varianten:

Verbrauchsausweis

  • Datengrundlage: Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre
  • Witterungsbereinigung erforderlich
  • Günstiger, aber weniger genau
  • Bedarfsausweis

  • Datengrundlage: Bauteile, Anlagentechnik, Lüftung
  • Pflicht für Gebäude mit < 5 WE und Baujahr < 1977 (ohne EnEV-Nachweis)
  • Genauigkeit höher, Aufwand höher
  • Häufige Fehler

  • Unvollständige Unterlagen (Pläne, U-Werte)
  • Falsche Gebäudeklassifizierung
  • Fehlende Modernisierungsempfehlungen
Tipp: Frühzeitig Daten sammeln und Plausibilitätscheck einplanen, damit die DENA-Prüfung durchgeht.

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