Gesetze & Normen
Energieausweis nach GEG: Bedarf oder Verbrauch?
Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht, welche Daten werden benötigt und wie vermeiden Sie Ablehnungen im DENA-Register?
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Energieausweis nach GEG
Der Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf, Vermietung oder größeren Umbauten. Es gibt zwei Varianten:
Verbrauchsausweis
- Datengrundlage: Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre
- Witterungsbereinigung erforderlich
- Günstiger, aber weniger genau
- Datengrundlage: Bauteile, Anlagentechnik, Lüftung
- Pflicht für Gebäude mit < 5 WE und Baujahr < 1977 (ohne EnEV-Nachweis)
- Genauigkeit höher, Aufwand höher
- Unvollständige Unterlagen (Pläne, U-Werte)
- Falsche Gebäudeklassifizierung
- Fehlende Modernisierungsempfehlungen